top of page
Psychosoziale Begleitung 

Psychosoziale Begleitung nach dem ‚Persönlichen Budget‘

 

Was ist das ‚Persönliche Budget‘?

Die Hilfeleistung, die das ASS oder das Landratsamt bewilligt, richtet sich an Menschen mit Behinderungen oder an von Behinderungen bedrohte Menschen. Die Hilfe soll Selbstbestimmung, Gleichberechtigung, sowie Teilhabe am gesellschaftlichen Leben fördern oder Benachteiligungen verhindern. Für diesen Zweck hat der Gesetzgeber Teilhabeleistungen vorgesehen. Teilhabeleistungen sind verschiedene Formen von Sozialleistungen, mit denen Menschen mit Behinderungen ein möglichst selbstständiges, gleichberechtigtes Leben ermöglicht werden soll.

 

Durch die Leistungsform des ‚Persönlichen Budgets‘ soll das Wunsch- und Wahlrecht des behinderten Menschen gestärkt werden. Im Rahmen der in einem Hilfeplangespräch mit dem Sozialamt vereinbarten Kriterien, Auflagen und Zielen, kann der/die Budgetnehmer*in selbst entscheiden, wann und in welchem Umfang, er oder sie, welche Dienstleitung oder Unterstützung durch welche Person, Institution oder Firma in Anspruch nehmen möchte. Die Betroffenen rücken damit in den Mittelpunkt und werden zu Kunden und Vertragspartnern. Sie erhalten mehr Einfluss auf die Art der Leistungserbringung und werden an allen Verhandlungen beteiligt.

 

Die von dem/der Budgetnehmer*in gewählte Einrichtung oder Person ist einmal in Jahr verpflichtet, dem Amt für Soziales und Senioren einen ausführlichen schriftlichen Bericht zu erstatten.

 

Mein Angebot im Rahmen des Persönlichen Budgets

In meiner Sozialpädagogischen Praxis begleite ich Menschen, die aufgrund einer psychischen Erkrankung vorübergehend, für längere Zeit oder auf Dauer Unterstützung bei ihrer selbständigen Lebensführung benötigen. Die Klient*innen kommen, je nach Art der individuellen Hilfeleistung, entweder in meine Praxis oder werden in ihren eigenen Wohnungen ambulant betreut.

Der/die Klient*in ist mein/e Vertragspartner*in und kauft bei mir, die von ihm/ihr benötigte Dienstleistung/ Unterstützung ein. Der Inhalt der Begleitung ist sehr individuell und richtet sich nach den Wünschen und Bedürfnissen der Klient*innen und den Maßnahmen, die das ASS oder das Landratsamt bewilligt hat.

 

Die psychosoziale Betreuung benötigt eine enge Zusammenarbeit mit Angehörigen, dem ASS, Psychosomatischen und/ oder Psychiatrischen Kliniken, Ärzten und Therapeuten, Pflegediensten, rechtlichen Beteuern und anderen im Begleitungsprozess relevanten Personen.

 

Ziele der individuellen Betreuung

Ziel ist es die Klient*innen bestmöglichst, nach eigenen Vorstellungen und Möglichkeiten, auf dem Weg der Gesundung zu begleiten. Die Unterstützung kann sehr unterschiedlich aussehen, hier ein paar Beispiele:

  • Arbeits- oder Jobsuche 

  • Begleitung zu Arztterminen

  • Motivations- und Aktivierungstraining

  • Erarbeitung einer Tagesstrukturierung

  • Haushalts- oder Finanzplanung

  • Haushaltsorganisation, wie z.B. die Beschaffung von Haushaltsgeräten

  • Gemeinsames Erledigen von notwendigen Telefonaten

  • Entlastende Gespräche 

  • Erlernen von Selbstregulationstechniken, Stressreduzierung

  • Erlernen eines achtsamen Umgangs mit sich selbst

  • Psychoedukation über die eigene Erkrankung

 

Bei Interesse wenden Sie sich bitte per E-Mail an mich.

bottom of page